In den bisher ausgeführten Anschauungen, konnte die Politik beliebig über das Recht verfügen, die Liberalen Vorstellung wiederspricht dem strikt. Ihr zufolge ist das Recht kein Produkt gesellschaftlicher Konventionen, eine Ansicht in der Linke und Konservative übereinstimmen, sondern hat eine objektive Realität. Erst dieser Gedanke ermöglicht es positives Recht und Naturrecht zu trennen. Als die wesentliche Inhalte des Naturrechts werden insbesondere die Rechte auf körperliche Unversehrtheit, Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit angesehen.
Die Schwierigkeit dieses Konzepts besteht darin, dass es keine Einigkeit darüber gibt, was der Inhalt des Naturrechts ist und man nicht davon ausgegeben kann, dass Fremde die gleichen Normen akzeptieren. Oberflächlich ist schwer einzusehen, dass eine Rechtnorm Wirkung entfalten kann von der die Betroffenen keine Kenntnis haben. Folgende Argumentation soll zeigen, dass das jedoch tatsächlich der Fall ist: Das in einer Situation Recht herrscht, lässt sich nur dann vorstellen, wenn es keine gewaltsamen Konflikte gibt. Ein Konflikt liegt immer dann vor, wenn die Handlungsabsichten von zwei Personen unvereinbar sind. Er kann aufgelöst werden indem die Handlungsabsichten mindestens einer der Parteien für Unrecht erklärt werden. Daraus folgt unmittelbar, dass wiedersprechende Handlungsabsichten in einer gültigen Rechtsnorm nicht gleichermaßen als rechtens gelten können. Dazu ein Beispiel: Wollen zwei Personen ein Gut verbrauchen, können nicht beide Absichten realisiert werden, eine Norm die keiner Person das Gut verwehrt, kann also nicht Teil des Naturrechts sein. Womit wir gezeigt haben, dass es eine Form des Eigentums geben muss, wenn auch noch nicht, wie es im Detail bestimmt wird.
Wir sehen, dass die Eigentumsnorm universell gültig ist und nicht von Kultur oder Herrschaft einer bestimmten Klasse abhängig ist. Vor allem lässt sich erkennen, dass universelle Normen nicht befolgt werden, weil sie zuerst abstrakt erkannt oder durch Erziehung vermittelt werden und dann das Handeln einer Person bestimmen, nein der Weg ist gerade umgekehrt, wir machen notwendiger Weise seit unserer Kindheit die Erfahrung, das das übertreten dieser Normen zu negativen Konsequenzen, nämlich Konflikten mit anderen führt und lernen so auf sehr elementaren Ebene Normen einzuhalten.
Anhand der dargelegten Argumentation kann man auch bestimmen, in welchen Situationen das Recht überhaupt anwendbar ist: Dann wenn alle Beteiligten ein Interesse an einem friedlichen Zusammenleben haben. Ein Krimineller kann es als günstiger erachten mit der Gesellschaft in Konflikt zu geraten, als auf ehrliche Weise seinem Lebensunterhalt nach zukommen. (Wobei kriminelle Handlungen das Recht nicht zur Gänze aufheben.) In der Subsistenzwirtschaft weiß man zunächst nicht ob zwischen fremden Volksgruppen (d.h. Verbände von zum Beistand verpflichteten Individuen) Interesse am Frieden herrscht. Bei starken Machtungleichgewichten kann es für eine Seite lohnender Sein der anderen ihren Willen aufzuzwingen, daher der Grundsatz ‚Recht gibt es nur unter Gleichen‘. Erst in einer arbeitsteiligen Gesellschaft kann man davon ausgehen, dass das Gewerbe eines völlig Fremden einen zumindest indirekt zu Gute kommt. Die Universalität des Rechts mag schon zuvor als moralische Forderung Bestand haben, im Kapitalismus ist sie endlich auf eine reale Grundlage gestellt.
Als Rechtssubjekt kann nur gelten, wer die mentalen Fähigkeiten besitzt Rechtsnormen zu erlernen und nach ihnen zu handeln. Also die Fähigkeit sie und andere als Wesen zu begreifen die die Welt willentlich beeinflussen können und ein Mindestmaß an Impulskontrolle. Daraus leitet sich das Konzept der Strafunmündigkeit ab. Das schließt jedoch nicht aus das Personen, die die genannten Eigenschaften nicht haben, nicht aus moralischen Gründen Rechte zugestanden wird.
Auch wenn das Naturrecht nicht zwingend voraussetzt, dass wir seinen Inhalt kennen, so tut dies doch das Durchsetzten des Rechts mittel auch gewaltsamer Sanktionen. Wir sind so mit Gezwungen Institutionen zu schaffen, die dazu geeignet sind das Recht zu finden. Da die Rechtsfindung grundsätzlich fehlerbehaftet ist, muss der Umfang des Rechts variabel gehalten und als hypothetisch betrachtet werden. Ein Agnostizismus der dazu führt formale Kriterien des Rechts zu definieren. Hier nimmt die Entwicklung des Rechtsstaats ihren Ausgangspunkt. Die Idee das Recht durch formale Kriterien definiert ist, gipfelt in Hayeks Vorstellung der Herrschaft des Rechts. Dieser zufolge liegt Recht schon dann vor wenn staatliche Zwangsmaßnahmen ausschließlich nach allgemeinen Regeln ausgeübt werden und nicht nach Behördenwillkür. Das sei ausreichend, um vor einer allzu Bedrückenden Gesetzgebung zu bewahren. Die Erfahrungen der Gegenwart zeigen, dass Hayek in dieser Hinsicht zu optimistisch war.
Der Glaube an objektive Realitäten erfordert, dass private Verträge das passende Entdeckungsverfahren sind, das Recht zu finden. Die Befürchtung, dass dies in bestimmten Bereichen im Chaos endet, ist eigentlich dem Konservativismus zuzuordnen. In diesem Sinne ist der Anarchokapitalismus die vollständig liberale Position, während das Spektrum von Rechtsstaatlichkeit bis hin zum Zettelschen liberalen Rechtspositivismus, Mischformen aus Konservativismus und Liberalismus darstellen, Staats- oder Verfassungskonservativismus wenn man so will.
Juni 15, 2009 um 10:33 pm
Hätte ja selbst nicht mehr daran geglaubt das noch zu Ende zu bringen.
Juni 26, 2009 um 6:13 am
[…] Ayn Rand: Man´s Rights Michel: Rechtsvorstellungen in den Weltanschauungen-Drei, der Liberalismus […]