In vielen Debatten um das kleinere Übel, geht es um die Frage, dass wenn man schon Unrecht nicht verhindern kann, man vielleicht doch den Personenkreis beschränken sollte, der von ihm betroffen ist. Beispiele wären, die Begrenzung der Wehrpflicht auf Männer oder das Einführen weiterer Steuerfreibeträge. Auf dem ersten Blick mag der Gedanke einiges führ sich haben, eine Beschränkung des betroffenen Personenkreises, schränkt auch die Zahl der bedrohten Rechtsgüter ein. Auf den zweiten kommen Zweifel, die Wehrpflicht wäre nicht aufrechtzuerhalten wären auch Frauen betroffen, die Möglichkeit die Steuerlast zu mildern, führt zu einem Wettstreit der Lobbyisten um die wirkungsvollste Beeinflussung der Politiker. Kurz die Beschränkung des Personenkreises, ermöglicht es der Politik die Strategie des ‚divide et impera‘ anzuwenden. M.E. ist der Erfolg des Etatismus fast ausschließlich auf diese Strategie zurückzuführen und so ist die Beschränkung des Personenkreises überhaupt die Voraussetzung dafür, dass Unrecht zugelassen wird. Das Problem muss daher neu formuliert werden: Kann man es moralisch rechtfertigen, einige Menschen dem Unrecht preiszugeben, wenn dies die Chancen verbessert alle oder mehr Menschen vor diesem Unrecht zu bewahren?
Diese Frage lässt sich in ihrer Allgemeinheit natürlich nicht beantworten, es kommt z.B. darauf an ob das preisgeben eine aktive oder negative Handlung darstellt, was mach eine am Recht orientierte Person überhaupt in der Politik usw. Allerdings lässt sich folgendes feststellen: Wer, statt seine Anstrengung darauf zu richten das Unrecht in seiner Gesamtheit zu beseitigen, sich müht das Unrecht von sich auf andere zu lenken, schafft diesem Unrecht Legitimität. Dieser erhält damit die Grundlage, auf der das Unrecht überhaupt bestehen kann und trägt daher eine Mitschuld. Diese Mitschuld rechtfertigt es den Versuchen den von Unrecht betroffenen Personenkreis zu begrenzen entgegenzuwirken. Als Versuch es ist schon zu werten, wenn die Meinung vertreten wird, die Begrenzung sei zu präferieren. Als Gegenposition zu diesen Versuchen lässt sich gleiches Unrecht für alle auch allgemein präferieren. Die hier entwickelte Argumentation ist recht komplex, aus meiner Sicht ist sie jedoch, die einzige aus der Fla-Tax einem differenzierten Steuersystem und allgemeine Wehrpflicht gegenüber Wehrpflicht nur für Männer vorzuziehen ist.
November 16, 2008 um 5:06 pm
Interessant – danke für den Hinweis. Es handelt sich in der Tat um ein komplexes Problem und ich bin mir nicht sicher, wie ich pauschal entscheiden würde. Sicher ist es wünschenswert, möglichst viele Menschen von Zwang zu befreien – und sei es nur graduell. Aber es ist auch richtig, dass das Aufteilen und Privilegienverschachern das Kerngeschäft der Politik ist. Die partielle Entlastung von Zwang darf daher eben nicht in eine Legitimierung des Rest-Zwangs übergehen. Ob das der Fall ist, wäre wohl von Fall zu Fall zu entscheiden…
November 16, 2008 um 8:27 pm
So pauschal eine große Klasse von Fargen zu entscheiden, wäre sicher verfehlt. Entwickelt habe ich diese Gedanken zu der Frage, op eine Flat-tax eine Verbesserung wäre und habe später gemerkt, dass sich die gleiche Argumentation sehr direkt auf andere Fragen übertragen lässt. Meiner Erfahrung nach ist es immer gut ein paar Argumente zu haben, die man auch auf unerwartete Fragestellungen anwenden kann.
November 16, 2008 um 9:18 pm
Bei Steuern bin ich ja an sich der simplen Ansicht, dass jede Senkung eine Verbesserung ist ;-)