Archive for the ‘kleineres Übel’ Category

Konsens versus wertneutrale Demokratie

November 16, 2010

In einem Kommentar der Welt wird beschrieben wie sich die Grünen vom Modell der parlamentarischen Demokratie immer weiter verabschieden und es durch einen Anspruch auf kulturelle Mehrheit konterkarieren. Der Mehrheit des Parlaments wird ein behaupteter Konsens der Bevölkerung gegenübergestellt. Auch aus libertärer Sicht ist diese Entwicklung mit Skepsis zu sehen. Die Gefahr, die vom grünen Politikverständnis ausgeht, liegt darin, dass bestimmte Werte verbindlich gemacht werden sollen. Wie ich im Folgenden zeigen werde, ist ein politisches System, das bestimmte Werte verbindlich macht, nicht funktional und droht zu scheitern.

Die philosophische Reflektion sagt und zwar, dass man Werte nicht auf ein letzten Endes rationales Fundament stellen kann (das Problem der Letztbegründung), aber um Werte kommen wir im Alltag nicht herum, denn im Grund sind Werte nichts anderes als die Prinzipen, durch die wir unserem Handeln Konsistenz verleihen. Hätten wir keine Werte wäre jede unserer Handlungen durch den Zufall bestimmt  und würden kein stimmiges Gesamtbild ergeben. Andererseits kann man in jedem Handeln, das ein stimmiges Gesamtbild  ergibt, Werte erkennen. Wenn jemand jeden Morgen Wurst statt Marmelade isst, lässt sich herauslesen, dass er den Wert von Wurst höher achtet als den von Marmelade. Um ein triviales Beispiel zu nennen. Die Werte eines einzelnen müssen nicht zwangsläufig in sich stimmig sein, aber je reflektierter eine Person ist, desto eher kann man erwarten, dass ihre Werte auch in sich konsistent sind.

Die entscheidende Frage der Politik ist, wie sich Staat bzw. das politisch System zu Werten verhalten soll. Diese Frage ergibt sich aus dem Umstand, dass die Werte der Einzelnen mitunter unvereinbar sind und so zu Konflikten führen. Nehmen die Konflikte überhand droht die Gesellschaft zu zerbrechen. Da nun aber der Einzelne auf eine funktionierende Gesellschaft angewiesen ist, um seine Ziele zu verfolgen, ist die funktionierende Gesellschaft der Wert der alle anderen Werte bedingt. Das politische System ist also so auszugestallten, dass die Konflikte minimiert werden.

Ein Ansatz das Verhältnis von Staat und Werten zu bestimmen ist, das der Staat bestimmte Werte für verbindlich erklärt. Am klarsten geschieht dies in totalitären Staaten in den er der Bevölkerung eine eindeutige Ideologie vorgibt und mit autoritären Mitteln durchsetzt. Oberflächlich betrachtet ist das Problem gelöst, da alle Konflikte zu Gunsten der Staatsideologie entschieden werden. Jedoch gerät der totalitäre Staat selbst mit den Bürgern in Konflikt, nicht nur in dem er sich über ihrer eigenen Werte hinwegsetzt, sondern auch weil die Mittel eines autoritären Staates selbst die Werte der Bürger verletzt. Ein Staat, der das Denunziantentum fördert, zerstört das Vertrauen, das für funktionierende persönliche Bindungen unerlässlich ist. Ein Staat, der kein faires Gerichtsverfahren gegen seine Kritiker zulässt, wendet sich gegen das Gerechtigkeitsempfinden seiner Bürger.

Der Konflikt zwischen Staat und Bürger kann das politische System selbst gefährden. Wie man beispielsweise am Untergang der DDR sehen kann. Bestimmte Werte durch den Staat für verbindlich zu erklären, ist demnach selbst dysfunktional, es schafft mehr Konflikte als dadurch gelöst werden. Das Gegenmodell zum totalitären Staat ist das freiheitlich-demokratische System. In diesem System werden dem Einzelnen keine Werte vorgeben. Es ist möglich es über bestimmte Werte etwa die Menschenwürde zu rechtfertigen, es reicht jedoch aus es rein funktional zu begründen.

Die Konfliktbewältigung wird im freiheitlich-demokratische System auf zwei verschiedenen Weisen erreicht. Zum einen dadurch,  dass den Einzelnen Rechte zugeteilt werden, durch die ihre Entscheidungsbereiche klar voneinander getrennt werden. Zum anderen dadurch, dass dort wo augenscheinlich die Interessen Vieler berührt sind demokratische Verfahrensregeln eingeführt werden. Es werden also keine Inhaltlichen Kriterien vorgegeben sondern formale. Eine Entscheidung wird nicht ihrem Inhalt nach beurteilt, sondern anhand der Art ihres Zustandekommens. Das wirkt konfliktmindernd, weil ein größeres Maß an Übereinstimmung erreicht werden kann, als bei inhaltlichen Vorgaben. (Mehrheiten gelten als legitim weil sie zumindest oberflächlich betrachtet, das höchste Maß an Übereinstimmung wiederspiegeln.)

Indem die Grünen und nicht nur diese die Legitimität von Entscheidungen nicht mehr in demokratischen Verfahrensregeln messen, sondern an inhaltlichen Kriterien, der Übereinstimmung der Entscheidungen mit ihrem eigenen Weltbild. Sie ignorieren den rechtsstaatlichen Fortschritt und offenbaren eine Denkweise, die das politische System in Frage stellt. Würde sich das nur auf der Ebene der Meinungsäußerung niederschlagen, könnte man solche Kritik als Rhetorisches Mittel im Rahmen der politischen Auseinandersetzung betrachten. Gefährlich wird es wenn Politiker zu Aktionen aufrufen, durch die die Entscheidungen des politischen Systems ausgehebelt werden sollen. Und auch vor Gewaltandrohung gegen den Bundespräsidenten nicht zurückschrecken.

Aber das politische System ist selbstverständlich alles andere als Perfekt und kann auch zu guter Recht kritisiert werden. Erst einmal entspricht es natürlich nicht dem oben skizzierten Ideal einer wertneutralen Demokratie, sondern ist selbst im politischen Prozess entstanden und enthält wertende Elemente wie das Sozialstaatsgebot oder den Schutz der Familie als Verfassungsgebot. Aber selbst wenn solche Unvollkommenheiten nicht bestünden, wäre es alles andere als ein stabiler Ordnungsrahmen. Das Problem geht tiefer und führt dahin, dass Denkweisen, die inhaltliche Kriterien zur Beurteilung von Legitimität heranziehen, geradezu vom politischen System selbst produziert werden.

Das Kernproblem ist, dass im demokratischen System das öffentliche Interesse Priorität gegenüber den Rechten der Einzelnen besitzt. Dass führt dazu das gegen Personen Zwang ausgeübt wird, der durch die Interessen von Anderen begründet wird, die sehr viel weniger an dem in Frage stehenden Gut beteiligt sind als die Person selbst. Dieser Missstand ist systemimmanent und lässt sich nicht einfach durch eine Verfassung beseitigen, die den Rechten der Einzelnen höhere Priorität verleiht (abgesehen davon, dass eine solche Verfassung auch im politischen Prozess durchzusetzen wäre). Es entsteht die Illusion jeder habe das Recht sich in alles einzumischen und auch begrenzte Kenntnis über oder Interesse an bestimmten Fragestellungen daran nicht ändern könnten. Der Gedanke dort wo mich die Dinge kaum berühren meine Mitwirkungsrechte aufzugeben und im Gegenzug Unabhängigkeit zu erhalten verschwindet.

Da der Demokrat Entscheidungen trifft deren Konsequenzen er nicht spürt, entfällt für ihn die Notwendigkeit, seine Überzeugungen an die Realität anzupassen. Es kommt weniger darauf an ob die Überzeugungen stimmen, als dass  sie sich gut anfühlen. Moral verdrängt Kompetenz. Wenn aber der Punkt erreicht ist, an dem ich mich in die Belange andere aufgrund meiner Moralvorstellungen einmische, öffne ich mich der totalitären Vorstellung, dass der politische Prozess nicht dem Ausgleich der Interessen dient, sondern dem Durchsetzen meiner Werte.

Die einzig saubere Lösung für den Missstand ist es, die Mitwirkungsrechte jeden Einzelnen auf das zu beschränken, wofür er die größte Kompetenz besitzt: Sein eigenes Leben und sein direktes Umfeld. Ein Recht auf Gestaltung kann es nur dort geben, wo ich selbst direkt betroffen. Das allein sichert das Höchstmaß an Freiheit und politischer Stabilität. Auch wenn unser aktuelles politisches System von diesem Ideal weit entfernt ist, macht es einen qualitativen Unterschied in einem Staat zu leben, der seine Entscheidungen an formalen Kriterien ausrichtet und nicht in einem der inhaltliche Vorgaben macht.

Induktive Ethik

November 18, 2009

In einer Rede zum bayrischen Landestreffen der libertären Plattform hat Gérard Bökenkamp eine zentrale Frage der libertären Weltanschauung angesprochen. Die Frage, ob es sinnvoll sein kann, sich in der Politik zu engagieren oder ob man mit seinem Handeln dann nicht genau den Prinzipien widerspricht, die man zu fördern beabsichtigt. Seine Lösung bestand darin die Prinzipien des Libertarismus einem Idealbereich zuzuordnen, aus dem sie in der realen Welt nicht unmittelbar umgesetzt werden können. Für die Praktischen Konsequenzen dieser Überlegung kann ich mich durchaus erwärmen, aber die Konzepte auf den sie ruhen steht in Widerspruch zur Moral, wie ich sie denke. Bökenkamp auf dieser Ebene zu widersprechen ist ein Wagnis, denn die Konzepte, auf die er sich beruft, stehen in absoluten Einklang mit der neuzeitlichen Geistesgeschichte. Ich will es dennoch versuchen.

Seit Hume wird in der Philosophie streng das Seien, also die Beschreibung der Welt, vom Sollen, den moralischen Urteilen, getrennt. Wie das eine beschaffen ist, kann keine Auswirkungen auf die Beschaffenheit des anderen haben. Begründet hat Hume diese Barriere damit, dass um auf einen Satz zu schließen der „soll“ enthält, ein „soll“ in mindestens einer der Prämissen enthalten sein muss. Eine Schlussregel die ein „ist“ in ein „soll“ umformt gibt es nicht. Mit diesem Hintergrund ist es plausibel idealen ethischen Werten die reale Welt und ihre  Gesetzte gegenüberzustellen.

So weit muss ich mit der Tradition mitgehen. Dass es eine Wirkung von unserem Erfahrungsschatz (Seien) auf die moralischen Überzeugungen (Sollen) gibt, wird jedoch offensichtlich, wenn wir nicht von einem abstrakten Ich ausgehen, das auf das reine Denken beschränkt ist, sondern von lebendigen Menschen, die eine Entwicklung durchmachen. Die moralischen Überzeugungen eines Kindes sind andere als die eines Jugendlichen und dessen Überzeugungen sind wieder andere als die eines Erwachsenen.

Die Hintertür durch die das Sein in das Sollen eingeschmuggelt werden kann ist der Wille, um einen Moment bei Humes formal-logischen Überlegungen zu bleiben. Jedem Sollen liegt ein Willen zugrunde. Der Wille der Eltern, dem das Kind ausgeliefert ist, ist für das Kind das zu Befolgende. Verantwortung ergibt sich aus der gewollten Identifikation mit einer Sache. Im kategorischen Imperativ ist der Schluss vom Wollen aufs Sollen besonders transparent: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Daraus folgt, dass wenn sich das wünschenswerte ändert, sich auch die moralischen Überzeugungen ändern können.

Die ethischen Ideale und die reale Welt liegen in der so gewonnenen Perspektive nicht nebeneinander, vielmehr müssen sich auch moralische Kriterien dem Test an der Realität stellen. Nahliegende Fragen die sich an moralische Kriterien richten, sind ob sie in der Praxis konsistent sind oder sie Annahmen enthalten, die sich nicht aufrechterhalten lassen. Die Brisanz solcher Fragen liegt darin, dass unsere Handlungsfähigkeit von der Konsistenz unserer Handlungen abhängt. Man kann einen Realitätstest für moralische Kriterien auch so formulieren: Können sie zur eigenen Handlungsfähigkeit beitragen oder führen sie in Dilemmata, die dazu zwingen die moralischen Kriterien weiter auszudifferenzieren.

In einer Moral die sich auf die dargelegte Weise versteht gibt es keinen Widerspruch zwischen Verantwortungs- und Gesinnungsethik. Ziehen Moralvorstellung Konsequenzen nach sich, die man nicht bereit ist in Kauf zu nehmen, ist das ein Anlass die Moralvorstellungen zu überdenken. Für das Dilemma, ob sich ein Anarchokapitalist an der Politik beteiligen soll, bedeutet das, dass man sich überlegen muss, ob durch die Beteiligung das NAP gefördert wird oder geschwächt. Zu keinem anderen Schluss ist auch Bökenkamp gekommen. Viel gravierender ist die Frage ob der Staat notwendig ist, denn dann ist der Anarchokapitalismus mit der hier skizierten Metamoral nicht vereinbar.

Krieg, die offene Flanke des Libertarismus

Januar 29, 2009

Die komplexeste Form der Gewalt ist der Krieg. Carl von Clausewitz definierte ihn als Kampf, um den eigenen Willen durchzusetzen. Gemeint ist der Willen von Staaten.Doch das eigentümlich des Kriegs ist, das er das Recht außer Kraft setzten zu scheint. Man denke an die durch Bombardierung unschuldig zu Tode Gekommenen, deren Schicksal keine Strafverfolgung der Verantwortlichen nach sich zieht. Der Trick, der das Töten Unschuldiger rechtfertigt, ist der Kollektivismus. Ein feindseliger Akt ist keine Handlung des Individuums A gegen B sondern des Volks Alpha gegen Volk Beta. Praktisch sieht dies so, aus das innerhalb von Alpha das von A begangene Unrecht nicht geahndet wird, wenn dieses dazu dient Gewaltakte (ungeachtet dessen ob sie recht- oder unrechtmäßig sind) aus Beta auf Menschen und ihr Eigentum in Alpha zu unterbinden. Das eine Handlung von A gegen B stattfand wird als irrelevant betrachtet, sie geht in den aggregierten Handlungen aus Alpha in Beta hinein unter, so dass man vereinfachend davon spricht, dass Alpha und Beta selbst die Handelnden und Leidende sind.

Aus libertärer Sicht ist es natürlich Unsinn sich Völker als Subjekte vorzustellen. Ereignisse müssen mittels des methodischen Individualismus analysiert und entsprechend beurteilt werden. Diese Vorstellung kommt dem intuitiven Rechtsempfinden der meisten Menschen entgegen, die eben nicht bereit sind hinzunehmen, dass Unschuldigen Schaden zugefügt wird. Das intuitive Rechtsempfinden lässt sich nicht einfach als romantische Vorstellung abtun. Denn es war wirkmächtig und hat z.B. die Entwicklung des humanistischen Völkerrechts weitergetrieben. Eine Entwicklung, die noch nicht abgeschlossen ist, wie die sinkende Toleranz gegenüber Kollateralschäden zeigt. Einen Abschluss wird sie wohl erst finden, wenn Krieg mit polizeilichen Mitteln geführt wird, wie es das libertäre Rechtsverständnis fordert. Doch spätestens hier geraten wir in einen Konflikt: Unter gleichstarken Parteien kann sich diejenige durchsetzen die schneller und rücksichtsloser agiert. Um es mit den Worten Clausewitz zu sagen:

Da der Gebrauch der physischen Gewalt in ihrem ganzen Umfange die Mitwirkung der Intelligenz auf keine Weise ausschließt, so muß der, welcher sich dieser Gewalt rücksichtslos, ohne Schonung des Blutes bedient, ein Übergewicht bekommen, wenn der Gegner es nicht tut. Dadurch gibt er dem anderen das Gesetz, und so steigern sich beide bis zum äußersten, ohne daß es andere Schranken gäbe als die der innewohnenden Gegengewichte.

Das Ziel schnell und rücksichtlos zu handeln, lässt sich nur verwirklichen, wenn wir die Komplexität unserer Wahrnehmung verringern. Der Methodischer Individualismus, auf dem unsere Rechtsauffassung beruht, steht dem entgegen. Wir sehen also dem Paradox gegenüber, dass es Situationen gibt, in denen die Verteidigung des Rechts nur gelingen kann, wenn man das Recht aufgibt.

Die Problematik ungleichen Unrechts

November 9, 2008

In vielen Debatten um das kleinere Übel, geht es um die Frage, dass wenn man schon Unrecht nicht verhindern kann, man vielleicht doch den Personenkreis beschränken sollte, der von ihm betroffen ist. Beispiele wären, die Begrenzung der Wehrpflicht auf Männer oder das Einführen weiterer Steuerfreibeträge. Auf dem ersten Blick mag der Gedanke einiges führ sich haben, eine Beschränkung des betroffenen Personenkreises, schränkt auch die Zahl der bedrohten Rechtsgüter ein. Auf den zweiten kommen Zweifel, die Wehrpflicht wäre nicht aufrechtzuerhalten wären auch Frauen betroffen, die Möglichkeit die Steuerlast zu mildern, führt zu einem Wettstreit der Lobbyisten um die wirkungsvollste Beeinflussung der Politiker. Kurz die Beschränkung des Personenkreises, ermöglicht es der Politik die Strategie des ‚divide et impera‘ anzuwenden. M.E. ist der Erfolg des Etatismus fast ausschließlich auf diese Strategie zurückzuführen und so ist die Beschränkung des Personenkreises überhaupt die Voraussetzung dafür, dass Unrecht zugelassen wird. Das Problem muss daher neu formuliert werden: Kann man es moralisch rechtfertigen, einige Menschen dem Unrecht preiszugeben, wenn dies die Chancen verbessert alle oder mehr Menschen vor diesem Unrecht zu bewahren?

Diese Frage lässt sich in ihrer Allgemeinheit natürlich nicht beantworten, es kommt z.B. darauf an ob das preisgeben eine aktive oder negative Handlung darstellt, was mach eine am Recht orientierte Person überhaupt in der Politik usw. Allerdings lässt sich folgendes feststellen: Wer, statt seine Anstrengung darauf zu richten das Unrecht in seiner Gesamtheit zu beseitigen, sich müht das Unrecht von sich auf andere zu lenken, schafft diesem Unrecht Legitimität. Dieser erhält damit die Grundlage, auf der das Unrecht überhaupt bestehen kann und trägt daher eine Mitschuld. Diese Mitschuld rechtfertigt es den Versuchen den von Unrecht betroffenen Personenkreis zu begrenzen entgegenzuwirken. Als Versuch es ist schon zu werten, wenn die Meinung vertreten wird, die Begrenzung sei zu präferieren. Als Gegenposition zu diesen Versuchen lässt sich gleiches Unrecht für alle auch allgemein präferieren. Die hier entwickelte Argumentation ist recht komplex, aus meiner Sicht ist sie jedoch, die einzige aus der Fla-Tax einem differenzierten Steuersystem und allgemeine Wehrpflicht gegenüber Wehrpflicht nur für Männer vorzuziehen ist.