Letzte Woche bin ich auf einen sehr interessanten Artikel von David Friedman gestoßen (via Libertäre Gedanken). Friedman setzt sich darin mit dem Problem auseinander wie Rechtsübertretungen geahndet werden sollen. Dazu stellt er zunächst fest, dass das gegenwärtige System viel Raum für Effizienzsteigerungen lässt. Für Friedman ist eine Strafe dann effizient, wenn ihre Umsetzung weniger Kosten als andere Verursacht, aber Kriminelle im gleichen Maß vor Verbrechen abschreckt. Menschen ins Gefängnis zu stecken sei unnötig teuer, eine effizientere Möglichkeit sei es, die Todesstrafe auf alle Verbrechen anzuwenden. Bei Verbrechen, bei denen die Todesstrafe nicht gerechtfertigt erscheint, schlägt er vor die Todesstrafe nur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit zu vollstrecken und den Delinquenten ansonsten laufen zu lassen. Das sieht zum Beispiel so aus, das ein Verbrecher, der 10 Jahre Haftbekäme mit einer Wahrscheinlichkeit von 1/6 gehängt werden würde und mit 5/6 laufen gelassen wird. Desweiteren seien nach Friedman Strafzahlungen und Zwangsarbeit effektive Bestrafungsmethoden.
Obwohl es für Friedmans weitere Argumentation keine Rolle spielt muss ich ihm in einem Punkt wiedersprechen. Meines Erachtens ist es nicht möglich zwei Ungerechte Strafen so zu verknüpfen das eine gerechte herauskommt. Ein Räuber der 10 Jahre Gefängnis verdient hat erleidet eine massive Überbestrafung, wenn man in hängt und erfährt eine massive Unterbestrafung, wenn man ihn laufen lässt. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass man das Los über die Strafe entscheiden lässt. Denn in dem Fall ist das Los nur der Entscheidungsmechanismus, aber die Tatsache dass gelost wird ist nicht die Strafe selbst. Desweiteren glaube ich nicht das es möglich ist, so unterschiedliche Dinge wie Gefängnis- und Todesstrafe miteinander zu verrechnen, denn die Todesstrafe bedeutet mehr als nur den Verlust an Lebenszeit, den man durch das Gefängnis zu erleiden hätte.
Friedman macht seinen Vorschlag natürlich nicht, weil er ihn für das bessere System hält, sondern um eine bestimmte Tatsache zu demonstrieren. Er merkt daher selbst, an das so ein System kaum überzeugen kann und dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten zuwiderläuft. Laut Friedman ist das Problem bei einem effektiven Strafsystem, dass es nicht nur keine Kosten verursacht, sondern manche Akteure können in so einem System das Humankapital oder sogar biologische Kapital der Delinquenten abschöpfen, ob sie nun schuldig sind oder nicht. Da das Rechtssystem nun aber nicht von Philosophen-Königen gleitet wird, sondern von Menschen die auf Anreize reagieren, wird ein effektives Bestrafungssystem selbst Kosten verursachen, indem es die Wahrscheinlichkeit hochtreibt, dass man als Unschuldiger und für sehr geringe Vergehen hart bestraft wird. Unter einem Solchen System werden die Menschen also Maßnahmen ergreifen, die dazu dienen sich vor ungerechtfertigten oder überzogenen Strafen zu schützen. Diese Maßnahmen gehen nun selbst wieder auf Kosten der wirtschaftlichen Effektivität und der Lebensqualität. Daher ist es unterm Strich vorteilhafter, auf ein effektives Bestrafungssystem zu verzichten und es bei einem weniger effizienten zu belassen.
Ich finde Friedman hat mit seiner Argumentation einen sehr zentralen Punkt erfasst. Aus ihr geht zwanglos hervor, warum es in einem guten Justizsystem mindestens genauso wichtig ist Unschuldige vor Strafe zu verschonen, wie Schuldige zu bestrafen. Seine Argumentation ist unabhängig davon wie das Rechtssystem sonst ausgestallt ist. Ob es auf Tradition, Demokratischer Mehrheitsentscheidung oder Anarchokapitalistischen Rechtsagenturen beruht spielt keine Rolle; jedes dieser Systeme kann in die Friedmansche Effizienzfalle laufen. Dass es tatsächlich Situationen gibt, die nach dem Friedmanschen Schema verlaufen sieht man zum Beispiel an der deutschen Abmahnindustrie, in der die Anwälte von einem zu viel an Abmahnungen profitieren. Friedmans Argumentation zeigt also ein tatsächlich noch ungelöstes Problem auf.
Schlagwörter: Bestrafung, David Friedman, Rechtsphilosophie
Oktober 14, 2012 um 9:52 pm
Strafrecht ist auch so ein Steckenpferd von mir, gewissermaßen.
Ich bin gar nicht sicher, ob Strafen überhaupt eine sinnvolle Idee sind. Zumindest im klassischen Sinne. Ich sehe die einzige sinnvolle Rechtfertigung für Zwangsmaßnahmen gegen Kriminelle im Schutz der anderen. Resozialisierung muss also das Ziel sein, und Maßnahmen, die über das dafür Erforderliche hinausgehen, sind unangebracht.
Andererseits ist das vielleicht zu kurz gedacht, denn Strafen beeinflussen natürlich auch Nützlichkeitserwägungen. Wer einmal seine Erbtante ermordet hat, ist womöglich danach sofort resozialisiert, denn dann hat er ja keinen Grund mehr, wieder zu morden. Wenn er damit aber einfach so davon käme, dann wäre es (von möglichen emotionalen Nachteilen abgesehen) geradezu ein Gebot der Vernunft, seine Erbtante zu töten.
Ganz so einfach geht es also auch wieder nicht.
Ja, Gesellschaften bilden ist nicht einfach. Aber unser heutiges System zu verbessern wäre jedenfalls relativ einfach.
Oktober 14, 2012 um 9:59 pm
Das Strafrecht ist ein ungeheuer schweres Feld, bei dem ich mir auch noch keine abschließende Meinung gebildet habe. Es sollte im Wesentlichen zwei Funktionen dienen: Restitution und Abschreckung. Ein Kommentator, Dirk F. ging sogar so weit, dass er forderte, dass es nur die erste Funktion erfüllen soll und die Forderung nach Abschreckung nur konsequentialistischer Mist sei.
Oktober 14, 2012 um 10:04 pm
Naja. Restitution ist bei den schweren Straftaten nicht mal möglich. Was will man damit?
Oktober 14, 2012 um 10:40 pm
Ich musste Dirk, zumindest soweit Recht geben, das ich das Strafrecht an Deontologischen Prinzipien orientieren sollte und die Frage nach der Abschreckung keine Rechtsquelle an sich darstellen sollte. Aber wie du schon sagst, gibt es Fälle in dem man damit zu sehr unbefriedigenden Ergebnissen kommt.
Oktober 14, 2012 um 10:42 pm
Ich glaube, es würde helfen, wenn man von Grund auf neu strukturieren würde, ohne am bestehenden Strafrecht festzuhalten und das irgendwie anpassen zu wollen. Mir scheint, dass das in vielerlei Hinsicht völliger Blödsinn ist.
Aber wie gesagt, um das wirklich gut zu gestalten, müsste man wohl mehr über den Menschen wissen, als wir bisher herausgefunden haben.
Oktober 14, 2012 um 10:45 pm
Gerade weil wir so wenig über den Menschen wissen, ist die Frage nicht, wie ein gutes Strafrecht aussehen soll, sondern wie sieht ein System aus, das ein guten Strafrecht hervorbringt.
Oktober 14, 2012 um 10:47 pm
Oder eine gute Gesellschaft.
Ob wir dafür Strafrecht brauchen, weiß ich gar nicht.
Oktober 14, 2012 um 10:51 pm
Guter Punkt, inzwischen glaube ich auch, dass es gar nicht das Strafrecht ist, das die Gesellschaft zusammenhält, sonder die Chancen jenseits der Kriminalität, die einen die Gesellschaft bietet. Das Problem ist der Glaube, dass das Strafrecht die Gesellschaft zusammenhält, und der enormen Schaden anrichtet.
Oktober 14, 2012 um 10:56 pm
Das meinte ich oben mit meiner hingerotzten Bemerkung, es sei leicht, unser Strafrecht zu verbessern.
Es enthält so viele Elemente, die offensichtlich das Gegenteil von dem bewirken, was sie vorgeblich anstreben. Betäubungsmittelrecht mag das offensichtlichste Beispiel sein, aber es ist bei Weitem nicht das einzige offensichtliche.