Ein Moralisches Dilemma?

Stellen wir uns folgende Situation vor: Wir haben ein Zusammentreffen von drei Personen. Person A besitzt eine Waffe. Person B besitzt Güter. Person C stirbt, wenn sie nicht ein Gut erhält, die B besitzt. Darüber das es moralisch geboten wäre, dass B C das Gut gibt müssen wir nicht streiten, aber was ist mit folgenden Fragen:

Hat A das Recht dazu, B zu zwingen C das Gut zu geben?

Ist es moralisch geboten das A so handelt?

Sollte sich B widersetzten, darf A B töten?

Hat B das Recht sich zu widersetzten?

Sollte sich B zu Wehr setzten und dabei A töten, war es Notwehr?

Bevor ich versuche meine abschließende Meinung zu formulieren, werde ich versuchen das Verhältnis zwischen den einzelnen Fragen zu klären. Wenn man A das Recht zubilligt Zwang gegenüber B auszuüben, macht es wenig Sinn B das Recht zuzusprechen, sich zu wehrzusetzen. Denn dann stünde der Zwang As, B zu einer Handlung zu zwingen, gegen Bs Zwang, dies A zu untersagen. Also Zwang gegen Zwang, das Recht des Stärkeren. Umgekehrt wenn man A dieses Recht nicht zubilligt, impliziert das bereits, dass wir B das Recht zusprechen, sich zu wehrzusetzen. Denn ohne das Recht Bs sich zu wehren, hat A de facto das Recht Zwang auszuüben. Die Antwort die wir auf Frage 1 geben, bestimmt also schon die Antwort auf Frage 4.

Auch Frage 4 und Frage 5 stehen in einem engen Zusammenhang. Die Prinzipen, nach denen in der orthodoxen Jura Notwehr angewendet werden darf, sind meines Erachtens überzeugend und auch in diesem Fall anzuwenden. Sollte man B das Recht zubilligen sich zu Wehr zu setzen, hat B zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, den Angriff sicher und endgültig abzustellen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen oder die Flucht ergreifen. Also wäre es dann unter Umständen gerechtfertigt A zu töten.

Ähnlich verhalten sich Frage 1 und Frage 3. Wenn wir A das Recht zugestehen Zwang auszuüben, muss er auch das mildeste Mittel anwenden dürfen diesen sicher und endgültig durchzusetzen. Andernfalls hätten wir A de facto das Recht verweigert. Ist das mildeste Mittel B zu töten (z.B. weil B sich zu Wehr setzt), hat A das Recht dazu.

Schwieriger ist das Verhältnis zwischen Frage 1 und Frage 2. Wenn wir A das Recht verwehren Zwang auszuüben, kann der Zwang auch nicht moralisch geboten sein. Da für die meisten Menschen das Leben das höchste Gut darstellt, würden wir es wohl für geboten halten, Zwang einzusetzen, wenn das zulässig ist. Andererseits hat die Frage was moralisch geboten ist immer auch ein subjektives Element. Daher nehme ich an das es für Frage zwei keine abschließende Antwort gibt.

Wenden wir uns also Frage 1 zu. Eine naive Ansatzweise würde einfach eine Güterabwägung vornehmen. Weil das Leben das höchste Gut ist, wiegt es auch höher als die Freiheit vor Zwang. Daher ist es richtig das A Zwang gegen B ausübt. Aber einfach danach zu urteilen, was mehr Menschenleben rettet würde es letztlich erlauben, willkürlich Menschen zwecks Organentnahme zu töten, wenn damit mehrerer Menschenleben gerettet werden können. Dieses Verfahren würden die meisten wohl ablehnen, es zeigt also, dass eine einfache Güterarithmetik nicht funktioniert.

Meines Erachtens liegt Hauptgrund für die Ablehnung in der Ungerechtigkeit, die darin besteht ohne besonderen Grund manche zu töten, während andere davon kommen. Also eine Willkür vorliegt, die einen ohne jede Sicherheit zurücklässt. Ich denke das lässt sich verallgemeinern. Wenn Zwang überhaupt zulässig sein soll, muss er nach allgemeinen Regeln angewendet werden, so dass der Einzelne ihn antizipieren kann. Das spricht tendenziell dagegen, dass im Dilemmaszenario Zwang zulässig ist. Es lässt sich für einen Besitzer von Gütern nicht antizipieren, dass ausgerechnet er seine Güter abgeben soll. Das Argument ist aber noch nicht 100% überzeugend, weil man das Leben immer noch als schwerwiegender erachten kann als die Freiheit von Zwang und Willkür.

Es gibt einen wichtigen Einwand gegen die Entscheidung, das Leben höher zu gewichten, als die Freiheit vor Zwang. Welche Wirkung es hat Zwang anzuwenden, lässt sich nicht vorhersehen. Insbesondere dann nicht, wenn er nach allgemeinen Regeln angewendet wird und somit keine Möglichkeit zu einer Feinanpassung besteht. Im Szenario kann Zwang folgende Auswirkung haben: B entsteht durch die Herstellung des Guts Kosten. Wenn B sein Gut nicht kostendenkend verkaufen kann, wird er die Produktion einstellen, so dass unterm Strich alle schlechter gestellt sind. (A könnte B natürlich dazu zwingen trotz Defizit weiter zu produzieren. Das wäre in letzter Konsequenz aber nichts anderes als Sklaverei. Ich denke nicht dass das Leben schwerer wiegt, als die Freiheit über sein Leben selbst bestimmen zu dürfen, denn ohne diese Freiheit ist das Leben selbst stark entwertet.)

Dieses Problem tritt immer auf, wenn sich die Dilemmasituation regelmäßig wiederholt oder sowieso auf Dauer angelegt ist. Es ist eine Illusion zu glauben, dass die Anwendung von Zwang den Ausgang einer Situation eindeutig bestimmt. In einer Situation in der es um das Handeln Einzelner geht, kann man noch von Übersichtlichkeit ausgehen. Aber diese Übersichtlichkeit geht verloren, wenn wir uns mit Folgen von Regeln die allgemein gelten befassen. Aber gerade die Annahme, dass durch Zwang das Leben von C sicher gerettet werden kann, also keine Unübersichtlichkeit vorliegt, liegt der Abwägung von Leben und Freiheit zugrunde. Ohne genaue Einsicht in die Beschaffenheit der Welt lässt sich eine solche Güterabwägung also gar nicht vornehmen.

Es bleiben also zwei Möglichkeiten. Erstens man versucht die Regeln mit der Zeit immer weiter zu verbessern, damit sie der Beschaffenheit der Welt immer besser gerecht werden. Das ist aber mit dem Problem verbunden, dass die Regeln in Teilen immer ungerecht sein werden und immer ein Dissens darüber herrschen wird wie die Welt nun im Einzelnen beschaffen ist und folglich immer auch ein Dissens über die Regeln selbst. Oder Zweitens man erklärt Zwang unter allen Umständen für nicht gerechtfertigt.

Verlieren wir allzu viel wenn wir auf Zwang verzichten? Ich denke nicht. Um in Szenario zu bleiben: A kann nur dann Zwang gegen B ausüben, wenn das legitim ist, also dem Leben allgemein ein so hoher Wert zugemessen  wird, dass er auch die Sicherheit aussticht frei von Zwang zu sein. In so einer Situation ist es jedoch auch möglich Schutz für das Leben zu organisieren, ohne auf Zwang zurückgreifen zu müssen.

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4 Antworten to “Ein Moralisches Dilemma?”

  1. Muriel Says:

    Ich glaube gar nicht, dass es Sinn hat, so abstrakt darüber nachzudenken. Es käme in meinen Augen auf so viele einzelne Umstände an.
    Und am Ende kann es vielleicht einfach ein echter Interessenkonflikt zwischen den beiden sein, für den es einfach keine klare moralische Lösung gibt.

    Darüber das es moralisch geboten wäre, dass B C das Gut gibt müssen wir nicht streiten

    Müssen wir nicht.
    Könnten wir aber.

  2. Robert Michel Says:

    „Müssen wir nicht.
    Könnten wir aber.“

    Sicher C könnte der Mörder von Bs Frau und Vergewaltiger seiner Töchter sein, dann kann die moralische Beurteilung schon wieder ganz anders aussehen. Aber es geht mir weniger um Moral sondern um Recht. Ich bin der Meinung, das Recht nur dann effektiv ist, wenn es Dissens vermindert und für alle antizipierbar ist. Dass erfordert, dass es möglichst wenig auf die Umstände ankommen darf. Justitia ist nicht umsonst blind.

  3. Muriel Says:

    Sicher C könnte der Mörder von Bs Frau und Vergewaltiger seiner Töchter sein, dann kann die moralische Beurteilung schon wieder ganz anders aussehen.

    Hm. Bin ich mir gar nicht so sicher.
    Aber wenn es dir um Recht geht, klar, dann ist das was anderes.
    Ich dachte, es ginge um Moral.

  4. Robert Michel Says:

    Für mich ist Recht die Frage, wenn es legitim ist Gewalt einzusetzen und Moral die Frage wie man handeln soll. Aus der Perspektive ging es größtenteils um Recht.

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