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Gibt es den Weg zur Knechtschaft?

Juli 13, 2010

In seinem wahrscheinlich bekanntesten Werk „der Weg zur Knechtschaft“ entwickelte F.A. Hayek die These, dass eine Planwirtschaft weder mit Demokratie noch mit Rechtsstaatlichkeit vereinbar sei. Ähnliches gelte für die Versuche soziale Gleichheit herzustellen. Allein deshalb ist die in den Nachwehen der Krise zunehmende Popularität Hayeks der etatistsichen Linken eine Provokation (Freilich berichtete). Die Kernthesen von „Der Weg zur Knechtschaft“ seinen nachweislich falsch heißt es dort. Gibt es also den Weg zur Knechtschaft, oder hat sich Hayek geirrt? Schauen wir uns also an was Hayek genau anführte und wie gut das zu der Entwicklung  unserer Gesellschaft passt.

Die Unvereinbarkeit von Demokratie und Planwirtschaft begründet Hayek folgendermaßen (Siehe S. 82-100): Die Grundlage aller wirtschaftlichen Entscheidungen ist eine Werteskala oder wie wir heute sagen würden eine Präferenzordnung. Die Werteskala bestimmt welche Alternativen realisiert werden und welche verworfen. In einer Planwirtschaft wird der Großteil der wirtschaftlichen Entscheidungen vom Staat getroffen. Damit eine Planwirtschaft überhaupt handlungsfähig ist, muss sie also über eine detaillierte Werteskala verfügen. Hayek verwendet viel Raum um zu verdeutlichen, dass das die Werteskala, die in einer Planwirtschaft notwendig ist, deutlich umfassender ist, als eine Demokratie an Übereinstimmungen liefern kann.

Für Hayek besteht der Sinn einer Demokratie darin Ziele zu verwirklichen über die sich die Einzelnen einigen können und die sie gemeinsam verwirklichen wollen. Wenn sich ein Volk entschieden hat seine Ökonomie planwirtschaftlich zu organisieren, müsste es sich noch einigen wozu es sie verwendet. Aber die Fülle der dazu notwendigen Entscheidungen würden zum einen die Leistungsfähigkeit aller Demokratischen Institutionen übersteigen zum anderen ist zweifelhaft, ob überhaupt ein Grad an Übereinstimmung besteht, der eine Einigung in derart vielen Fragen ermöglicht. Die Folge sei das die Entscheidungsfindung zunehmend auf Behörden verlagert werden muss. Es reicht jedoch nicht einzelne Instanzen in Teilbereichen mit Vollmachten auszustatten, da das alleine kein wohlabgestimmten Gesamtplan ergibt, vielmehr sei es erforderlich der Regierung die Verantwortung dafür zu übertragen, einen umfassenden Plan zu entwickeln. Hayek führt den Zerfall der Demokratie in den zwanziger Jahren auf den Umstand zurück, dass die Steuerung der Wirtschaft ein Ausmaß erreicht hat, das eine demokratische Regierungsführung unmöglich machte.

Die Rolle des Parlaments sei im Endstadium darauf beschränkt en bloc über den von der Regierung vorgelegten Plan abzustimmen und höchstens an einigen wenigen Stellen Kritik üben zu dürfen ohne jedoch wirklich etwas ändern zu können. So viel mir bekannt ist, spiegelt das die Rolle der Volkskammern in der DDR recht genau wieder.

Auch ist nach Hayek in einer Planwirtschaft keine Rechtsstaatlichkeit möglich (siehe S. 101–118). Hayek versteht unter Rechtsstaatlichkeit einen Zustand in dem sich das Handeln des Staates an allgemeinen Normen orientiert, die es dem Einzelnen ermöglichen vorherzusagen, in welcher Weise das staatlichen Handeln sie in Zukunft  betreffen wird. Da es in einer Planwirtschaft immer von der jeweiligen Situation abhängt welche Mittel erforderlich sind, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, können sich die Behörden nicht an allgemeine und formale Normen binden, sondern müssen sich ein hohen Grad an Willkür vorbehalten, die Möglichkeit diskretionäre Entscheidungen zu treffen.

Gegen diese Willkür erhebt Hayek zwei Einwände. Der eine ist ökonomischer Natur. Wenn die Maßnahmen des Staates für den einzelnen nicht vorherzusehen sind, wird es ihnen erschwert ihre eigenen Pläne umzusetzen. Das Planen wird für den einzelnen umso schwieriger, je mehr der Staat plant. Der andere Einwand ist ein moralischer. Ein Staat der den Wirtschaftsprozess genau bestimmen will, kann kein unparteiischer Staat sein. Ein solcher Staat muss versuchen vorherzusehen, auf welche Weise seine Maßnahmen einzelne treffen und entscheiden, welchen Interessen eine höhere Priorität eingeräumt wird. Für Hayek kann ein Gesetz nur dann allgemeine Normen verkörpern, wenn es nicht im Hinblick auf die Wirkung spezieller Interessensgruppen erlassen wird, sonder diese Wirkungen unvorhersehbar bleiben. Das mag für die tatsächliche Politik zwar ein unrealistisch hoher Anspruch sein, aber die Aussage, dass jede Politik, die sich nicht an allgemeinen Normen orientiert, Partei ergreift, trifft dennoch zu. Dass der Staat Partei ergreift, heißt nichts anderes, als dass er den Untertanen seine eigenen Werte aufzwingt.

Aus diesen Gedanken entwickelt Hayek Ansätze für eine grundsätzlichere Sozialstaatkritik. Er vertritt die These, dass es zur Zerstörung des Rechtsstaats führen muss, wenn man verschiedene Individuen in die gleiche Lage versetzten will. Denn dieser Versuch setze voraus, dass man sie unterschiedlich behandelt und widerspricht daher der formalen Gleichheit vor dem Gesetz. Der Gedanken gewinnt an Plausibilität, wenn man bedenkt, zu welchen Auswüchsen der Versuch geführt hat, Frauen und Männer den gleichen Anteil an Spitzenpositionen zu verschaffen.

Hayek hat zwei Dinge gezeigt. Erstens, dass in einer Planwirtschaft sich das Staatliche Handeln sich nicht an den Übereinstimmungen orientiert, auf die sich die Bevölkerung demokratisch einigen kann, sondern auf den Willen weniger Mächtiger. Und zweitens, dass eine Planwirtschaft den Bürgen die moralischen Urteile des Staats aufzwingen muss. Lassen sich in unserer Gesellschaft Belege für diese Thesen finden?

Dazu ist es zweckmäßig die Bereiche der Wirtschaft zu betrachten die am stärksten unter staatliche Kontrolle fallen: Das Schulwesen, die Finanzwirtschaft und das Gesundheitssystem. Kann man die Entscheidungsfindung in diesen Bereichen als in den Händen der Bürger liegen bezeichnen? Im Schulwesen ist das sicher nicht der Fall, der Bürger kann weder frei entscheiden, was und wie seine Kinder lernen wollen, noch hat er ein demokratisches Mitspracherecht. Was allerding auch nur ein schwacher Trost wäre. Die Entscheidungen werden nicht in den Parlamenten getroffen, sondern wird in den Tiefen des Kultusministeriums gefällt. Schon die Vorstellung das Parlament könnte sich mit solchen Details beschäftigen mutet absurd an. Umso absurder die Vorstellung die gesamte Wirtschaft könnte unter demokratischer Kontrolle stehen. Ähnliches gilt für die Finanzwirtschaft und  das Gesundheitssystem.

Die zweite Frage ist, wie stark sich die Planung der drei Bereiche auf das Leben der Untertanen auswirkt. In allen drei Bereichen besteht eine erhebliche Einschränkung darin nur aus einem sehr beschränkten Angebot auswählen zu können. Darüber hinaus gibt es Einschränkungen die den Untertanen direkter betreffen. Im Bereich der Bildung besteht die größte Freiheitseinschränkung in der Schulpflicht, durch die dem Schüler ein erheblicher Teil seiner Lebensplanung vorgegeben wird. Es spielt keine Rolle wie viele Schuljahre der einzelne für notwendig hält, sonder wie viele der Staat für notwendig hält. Das ist zwar keine Zwang im Sinne von Hajek, denn der Eingriff ist für den einzelnen ja vorhersehbar, dennoch werden dem Schüler die Werte des Staates aufgezwungen. Je nach Region wird sogar vorgegeben, welche Schule der einzelne besuchen muss, sodass gar keine Wahlfreiheit mehr verbleibt.

Dass es Schulsystem nur wenig Zwang im Sinne Hayeks gibt, liegt an der Tatsache, dass das Erreichen des Planziel, ein hohem Anteil der Schüler am Ende ihrer Laufbahn bestimmte Abschlüsse zuzuteilen, nur wenig von äußeren Umständen und dem individuellen Verhalten der Schüler abhängt, sodass das sich die staatliche Willkür in Grenzen halten kann. Willkür im Sinne Hayeks besteht vor allem in regelmäßigen Anpassung der Lerninhalte und Prüfungsbedingungen an politischen Zielsetzungen. Auch wenn die Verordnung von Lerninhalte und Prüfungsbedingungen im Einzelnen dem Setzen von Rahmenbedingungen gleicht, durch ihre ständige Reform bekommen diese Verordnungen den Charakter diskretionärer Entscheidungen.

Im Bereich der universitären Bildung liegen die Dinge etwas anders. Das Ziel den Studenten am Ende ihrer Laufbahn bestimmte Abschlüsse zuzuteilen, hängt im erheblichen Maß von ihren individuellen Entscheidungen ab. Um die Lieblingskennzahl der Planer, die Abbruchquote, zu kontrollieren werden die Studiengänge zunehmend verschult und diskretionäre Einflussmöglichkeiten ausgebaut. Die politische Rechtfertigung dafür liefert der Bologna-Prozess. Besonders gravieren werden die Eingriffe in die Planung der Studenten, wenn die Pläne wahr werden, nur noch 50% der Bachelorabsolventen einen Masterstudiengang anzubieten, wie es in der Diskussion ist.

Wenn wir den Schulischen und den universitären Bereich vergleichen, fällt auf, dass im universitären Bereich mehr Willkür im Sinne Hayeks besteht, weil hier keine Freiheitseinschränkung vergleichbar mit der Schulpflicht existiert. Diese sorgt dafür dass die Situation für die Behörden vorhersehbarer wird. Die Notwendigkeit Willkür im Dienst der Planerfüllung auszuüben, kann also durch das Setzen allgemeiner Normen begrenzt werden. Ich denke jedoch nicht, dass diese Normen ihren Zwangscharakter verlieren, sondern halte das mehr für einen Hinweis darauf, dass Hayeks Zwangsbegriff unvollständig ist.

Gehen wir zum Schluss noch kurz auf die Finanzwirtschaft und das Gesundheitssystem ein. Die wichtigsten Planziele in der Finanzwirtschaft sind die Kontrolle der Geldmenge und der Stabilität des Finanzsystems, um diese Ziele zu erreichen werden den Finanzinstituten so starke Auflagen auferlegt, dass man von totalitärer Überwachung sprechen müsste, wenn es sich um Menschen und nicht um juristische Personen handeln würde. Das hat zur Folge, dass sich der Staat immer wieder in Interessenkonflikte begibt, durch die Wirksamkeit der Regulierung untergraben wird.

Das wichtigste Ziel im Gesundheitssystem ist es die Kosten nicht ausufern zu lassen. Das Ziel ergibt sich daraus, dass das Gesundheitssystem als Klub-Gut organisiert ist. Die Kosten richten sich für den Einzelnen nicht danach wie viele Leistungen er in Anspruch nimmt, sodass er den Anreiz hat die Leistungsentnahme zu maximieren. In den letzten Jahren ging der Trend dahin die Leistungserbringer stärker zu kontrollieren. Carlos Gebauer hat sich in einem Artikel damit beschäftigt, zu welchen Auswüchsen das bereits geführt hat. Sein Fazit:

Nun hat dieser Gemeinsame Bundessausschuss den Inhalt einer solchen Qualitätssicherungsrichtlinie für – so wörtlich – „einrichtungs- und sektorenübergreifende Maßnahmen“ beschlossen. Die Lektüre lässt in vielfacher Hinsicht zweifeln, ein juristisches Produkt westeuropäischer Herkunft zu lesen. Normierungen dieser Art kennt die Rechtsgeschichte eher aus Zeiten vor dem Mauerfall und aus geografischen Lagen östlich dieses Schutzwalles.

Wie unsere Betrachtung von Wirtschaftszweigen, die unter starken staatlichen Einfluss stehen, gezeigt hat, sind Hayeks Überlegungen zutreffend. Je mehr der Staat die Kontrolle übernimmt, desto weniger können seine Entscheidungen demokratisch überprüft werden und desto weniger kann sein Handeln rechtsstaatlichen Standards genügen. Das gilt nicht nur für Staaten, die man ohnehin als Kleptokratie bezeichnen müsste, sondern auch für halbwegs kapitalistische Systeme.