Es ist die Meinung weit verbreitet, dass man einer Weltanschauung nicht von falsifizierbaren Argumenten anhängt, sondern wegen ihren Werturteilen. Das mag im Großen und Ganzen zutreffen, verdeckt aber die Tatsache, dass auch Weltanschauung eine große Anzahl falsifizierbarer Aussagen macht. Daher der Anspruch des Marxismus ein wissenschaftlicher Sozialismus zu sein. Allerdings kann der Marxismus diesen Anspruch nicht einlösen. So haben sich fast alle seine wesentlichen Aussagen als falsch herausgestellt. (Um nicht zu sagen alle wesentlichen Aussagen die mir bekannt sind.) Die Arbeitswertlehre ist falsch. Es gibt keinen Trent zur Verelendung und hat ihn wahrscheinlich auch niemals gegeben. Das Elend der industriellen Revolution war eine Folge der demographischen Umwälzung, nicht des Kapitalismus. Überakkumulation ist nicht dazu geeignet Wirtschaftskrisen zu erklären. Noch gibt es einen Trent zu Kapitalkonzentration. Soviel zum Marxismus, es stellt sich die Frage ob es um den Libertarismus tatsächlich besser steht.
Um diese Frage zu beantworten ist ein kurzer Überblick über die Grundaussagen des Libertarismus nötig. Die moralphilosophischen Aussagen blenden wir aus, denn das sind tatsächlich reine Werturteile. Die erste Grundaussage ist der Antikollektivismus oder auch methodische Individualismus: das Handeln von kollektiven Entitäten kann auf das Handeln von Einzelnen zurückgeführt werden. Zweitens die Triebfeder staatlichen Handelns ist nicht der Gesamtwille, sonder das Eigeninteresse der Verantwortlichen. Drittens staatliches Handeln tendiert dazu diejenigen auf Kosten von anderen zu bevorteilen, die Einfluss auf Staat ausüben können. Viertens staatliche Leistungen lassen sich ohne oder bis auf wenige Ausnahmen auch von privaten Institutionen erbringen. Es handelt sich hier um sehr allgemeine Aussagen, sodass eine eindeutige Antwort nur mit extremem Aufwand zutage treten dürfte, eine oberflächliche Überprüfung sollte jedoch eventuelle eklatante Widersprüche aufdecken können.
Solche Widersprüche können ausgeschlossen werden, wenn die genannten Aussagen mit Modellen übereinstimmen, die nicht falsifiziert wurden und die Erklärungskraft für empirische Befunde haben. Als wissenschaftliche Referenz ziehe ich Charles B. Blankarts „Öffentliche Finanzen in der Demokratie“, 7.Auflage,München 2008 heran. Es handelt sich hierbei um eine Einführung in die Finanzökonomie, der ökonomischen Theorie des Staates, wie sie in den letzten Jahren entwickelt wurde. Der theoretische Rahmen dieser Disziplin wird durch vier Grundannahmen definiert: 1. Der methodische Individualismus 2. Die Eigennutzannahme 3. Die Annahme gegebener Präferenzen und veränderter Beschränkungen (d.h. das man Verhaltensänderungen eher auf eine Veränderung der Situation zurückführt, als darauf das sich die Handelnden es sich anders überlegt haben, ändert sich die Situation wird der Einzelne auch über einen anderen Umfang an Ressourcen, seinen Beschränkungen, verfügen.) 4. Die Annahme der Existenz relevanter Alternativen (d.h. man geht davon aus, dass wenn sich die Beschränkungen ändern, Einzelne durch Verhaltensänderungen darauf reagieren können. Laut Blankart wird diese Annahme in Marxistischen Theorien verworfen, was zu Zusammenbrucherwartungen und determinierten Geschichtsbild führe.) Zumindest der Antikollektivismus scheint noch aktuell zu sein, wenn auch erwähnt werden muss, dass außerhalb der Finanzökonomie noch Ansätze verfolgt werden, die den methodischen Individualismus verwerfen.
Auch die zweite These ‚die Triebfeder staatlichen Handelns ist nicht der Gesamtwille, sonder das Eigeninteresse der Verantwortlichen‘ ist im Finanzökonomischen Modell enthalten. In späteren Kapiteln wird dieser Punkt weiter ausgeführt und etwa die Wirkung verschiedener Mehrheitsregeln auf die Entscheidungsfindung diskutiert. Interessant ist, dass der Finanzökonomie zufolge staatliches Handeln durch ein zweistufiges Prinzipal-Agent-Verhältnis bestimmt wird; der Prinzipal ist zunächst der Wähler der Politiker verhält sich ihm gegenüber als Agent. Der Politiker kann jedoch nicht selbst handeln, sondern gibt der Verwaltung Anweisungen. Geht man die Hierarchie der Verwaltung durch wird man auf weitere Prinzipal-Agent-Verhältnisse stoßen. Ein etwaiger Gesamtwille der Wähler würde in der konkreten Entscheidungsfindung und Ausgestaltung immer weiter verwässert werden.
Im Zusammenhang mit der dritten These ‚staatliches Handeln tendiert dazu diejenigen auf Kosten von anderen zu bevorteilen, die Einfluss auf Staat ausüben können‘ ist insbesondere das Wagnersche Gesetz zu erwähnen. Es sagt aus das der Staat im Vergleich zur gesamten Wirtschaftlichen Aktivität überproportional wächst. Aufgestellt wurde es bereits im 19. Jahrhundert noch bevor es zu dem massiven Anstieg des Staatsanteils von ungefähr 10% auf um die 50% im 20. Jahrhundert kam. Blankart geht anhand von Einkommens- und Preiselastizitäten der Frage nach ob dieser Anstieg den Wünschen der Bürger entsprechen kann, also die Nachfrage nach Gütern, die vom Staat monopolisiert wurden, im Vergleich zu anderen angestiegen ist und kommt zu dem Ergebnis das nur etwa die Hälfte des Staatswachstums darauf zurückzuführen sind, was der libertären Erwartung entspricht.
Eine Studie (Bjørnskov, Christian; Dreher, Axel; Fischer, Justina, ‘The bigger the better? Evidence of the effect of government size on life satisfaction around the world’, Public Choice, Volume 130, Numbers 3-4, March 2007 , pp. 267-292(26)) hat gezeigt, dass sich die Größe der Staatsausgaben negativ auf die Lebenszufriedenheit der Bürger auswirkt. Besonders stark ist der Effekt auf Männer und Personen mit niedrigen oder mittleren Einkommen, wenn die Regierung von der Linken gestellt wird. Auch das stützt die dritte These.
Die vierte These ‚ staatliche Leistungen lassen sich ohne oder bis auf wenige Ausnahmen auch von privaten Institutionen erbringen‘ wird von Blankart nicht unterstütz: Er führt an dass öffentliche Güter vom Staat bereit gestellt werden müssen. Er geht davon aus, dass die Verfassung Regeln enthält die von jedem als gerecht angesehen werden und vertritt die Meinung, dass Umverteilung die auf Basis dieser Regeln beschlossen wird gerecht sei. Allerdings zeigt er ebenso, dass Umweltprobleme durch das Zuteilen von Verschmutzungsrechten auch ohne Regulierung gelöst werden können. Die Argumente die Blankart zugunsten des Staates aufführt überzeugen mich jedoch nicht, ein ökonomisches Modell kann kaum alle Möglichkeiten abdecken, die Privatanbieter einfallen, um Trittbrettfahrerprobleme zu lösen. Möglicher Weise liegt auch eine ähnliche Situation vor, wie in der Banktheorie, dort geht man davon aus, dass dem Bankwesen immanente Instabilitäten zu eigen sind, ohne das es dafür ausreichende theoretische oder empirische Belege gebe.
Blankarts Buch behandelt eine Vielzahl weiterer interessanter Modell und Untersuchungen, die libertäre Ideen stützen oder mit denen sich Libertäre auseinander setzten sollten. Daher kann ich es allen die tief in die ökonomische Beschreibung des Staates einsteigen wollen nur empfehlen.
